Glossar

TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz)

Das TTDSG ist das deutsche Bundesgesetz, das unter anderem den Zugriff auf Informationen regelt, die auf dem Gerät eines Nutzers gespeichert sind, einschließlich Cookies und ähnlicher Identifikatoren. Es steht neben der GDPR: Das TTDSG entscheidet oft, wann Sie eine Einwilligung benötigen, bevor Sie nicht-essenzielle Cookies setzen; die GDPR regelt, wie personenbezogene Daten aus diesen Technologien verarbeitet werden.

Was sich für Websites geändert hat

Seit Ende 2021 müssen viele deutsche Websites nicht-essenzielle Cookies und vergleichbares Tracking nach dem ePrivacy-Modell behandeln: Einwilligung vor der Speicherung oder dem Zugriff, mit engen Ausnahmen für unbedingt erforderliche Nutzungen. Marketing- und Analyse-Tags, die früher beim Seitenaufruf geladen wurden, erfordern jetzt oft vorab ein explizites Opt-in.

Praktische Auswirkung: Ihr Banner, Ihr Tag-Manager und Ihre serverseitigen Tags müssen aufeinander abgestimmt sein – und Sie müssen nachweisen, dass die Ablehnung („Reject“) respektiert wird, und nicht nur, dass eine CMP installiert ist.

TTDSG vs. GDPR

  • TTDSG – wann Sie auf dem Gerät speichern oder lesen dürfen (Regeln für Cookies / ähnliche Technologien in Deutschland).
  • GDPR – wie personenbezogene Daten aus diesen Technologien verarbeitet, dokumentiert und geschützt werden.
  • Beide gelten für viele auf Deutschland ausgerichtete Angebote; EU-Besucher an anderen Orten können zusätzliche nationale Umsetzungen des ePrivacy-Rahmens auslösen.

Audits nach deutschen Erwartungen

Aufsichtsbehörden und Gerichte achten darauf, was in der Praxis geladen wird. Eine dokumentierte Cookie-Liste, die nicht mit einer Live-Sitzung übereinstimmt, ist ein häufiger Befund. CookieComply scannt die Produktions- oder Staging-Umgebung in Chrome, damit Datenschutz- und Marketingteams nachweisen können, welche Tracker vor der Einwilligung geladen werden – ohne ein weiteres Skript für Besucher zu implementieren.

Häufig gestellte Fragen

Sehen Sie, was Ihre Website tatsächlich lädt

Führen Sie einen Live-Scan mit Chrome durch, erfassen Sie Cookies vor der Einwilligung und teilen Sie einen GDPR-Bericht mit der Rechtsabteilung oder Kunden.

Sollen wir das für Sie übernehmen? Consent Readiness Audit · Reject-All-Fix