Was sich für Websites geändert hat
Seit Ende 2021 müssen viele deutsche Websites nicht-essenzielle Cookies und vergleichbares Tracking nach dem ePrivacy-Modell behandeln: Einwilligung vor der Speicherung oder dem Zugriff, mit engen Ausnahmen für unbedingt erforderliche Nutzungen. Marketing- und Analyse-Tags, die früher beim Seitenaufruf geladen wurden, erfordern jetzt oft vorab ein explizites Opt-in.
Praktische Auswirkung: Ihr Banner, Ihr Tag-Manager und Ihre serverseitigen Tags müssen aufeinander abgestimmt sein – und Sie müssen nachweisen, dass die Ablehnung („Reject“) respektiert wird, und nicht nur, dass eine CMP installiert ist.
TTDSG vs. GDPR
- TTDSG – wann Sie auf dem Gerät speichern oder lesen dürfen (Regeln für Cookies / ähnliche Technologien in Deutschland).
- GDPR – wie personenbezogene Daten aus diesen Technologien verarbeitet, dokumentiert und geschützt werden.
- Beide gelten für viele auf Deutschland ausgerichtete Angebote; EU-Besucher an anderen Orten können zusätzliche nationale Umsetzungen des ePrivacy-Rahmens auslösen.
Audits nach deutschen Erwartungen
Aufsichtsbehörden und Gerichte achten darauf, was in der Praxis geladen wird. Eine dokumentierte Cookie-Liste, die nicht mit einer Live-Sitzung übereinstimmt, ist ein häufiger Befund. CookieComply scannt die Produktions- oder Staging-Umgebung in Chrome, damit Datenschutz- und Marketingteams nachweisen können, welche Tracker vor der Einwilligung geladen werden – ohne ein weiteres Skript für Besucher zu implementieren.