Glossar
TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz)
Das TTDSG ist das deutsche Bundesgesetz, das unter anderem den Zugriff auf Informationen regelt, die auf dem Gerät eines Nutzers gespeichert sind, einschließlich Cookies und ähnlicher Identifikatoren. Es steht neben der GDPR: Das TTDSG entscheidet oft darüber, wann Sie eine Einwilligung benötigen, bevor Sie nicht-essenzielle Cookies setzen; die GDPR regelt, wie personenbezogene Daten aus diesen Technologien verarbeitet werden.
Was sich für Websites geändert hat
Seit Ende 2021 müssen viele deutsche Websites nicht-essenzielle Cookies und vergleichbares Tracking nach dem ePrivacy-Modell behandeln: Einwilligung vor der Speicherung oder dem Zugriff, mit engen Ausnahmen für unbedingt erforderliche Zwecke. Marketing- und Analyse-Tags, die früher beim Seitenaufruf geladen wurden, erfordern heute oft vorab ein explizites Opt-in.
Praktische Auswirkung: Ihr Banner, Ihr Tag-Manager und Ihre serverseitigen Tags müssen aufeinander abgestimmt sein – und Sie müssen nachweisen, dass die Ablehnung („Reject“) respektiert wird, und nicht nur, dass eine CMP installiert ist.
TTDSG vs. GDPR
- TTDSG – wann Sie Daten auf dem Gerät speichern oder auslesen dürfen (Regeln für Cookies / ähnliche Technologien in Deutschland).
- GDPR – wie personenbezogene Daten aus diesen Technologien verarbeitet, dokumentiert und geschützt werden.
- Beide Regelungen gelten für viele auf Deutschland ausgerichtete Angebote; EU-Besucher aus anderen Ländern können zusätzliche nationale Umsetzungen der ePrivacy-Richtlinie auslösen.
Audits unter deutschen Anforderungen
Regulierungsbehörden und Gerichte achten darauf, was in der Praxis geladen wird. Eine dokumentierte Cookie-Liste, die nicht mit einer Live-Sitzung übereinstimmt, ist ein häufiger Befund. CookieComply scannt die Produktions- oder Staging-Umgebung in Chrome, sodass Datenschutz- und Marketingteams nachweisen können, welche Tracker vor der Einwilligung geladen werden – ohne ein weiteres, für Besucher sichtbares Skript zu implementieren.
Fragen, die uns häufig gestellt werden
- Ersetzt das TTDSG die GDPR für Cookies?
- Nein. Sie überschneiden sich: Das TTDSG regelt den Gerätespeicher und die Zugriffsregeln in Deutschland; die GDPR gilt weiterhin für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ihre Datenschutzerklärung und Ihre Aufzeichnungen sollten beides widerspiegeln.
- Benötige ich ein spezielles Audit für Deutschland, wenn ich mich nur an die EU richte?
- Wenn Sie Nutzer in Deutschland bedienen, ist das TTDSG relevant. Ein Live-Cookie-Audit hilft unabhängig vom Land – es zeigt, was tatsächlich geladen wird, damit die Rechtsabteilung die Pflichten zuordnen kann.